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Der Markt Grossbritannien–Schweiz rückt näher — was das für Unternehmen bedeutet

Sergey Lozovoy 14. Juli 2026 5 Min. Lesezeit

Zwei Entwicklungen im Jahr 2026 haben den Hintergrund für Unternehmen, die in der Schweiz Geschäfte machen, leise neu geordnet. Keine schreibt die Grundlagen einer Schweizer Expansion über Nacht um — doch zusammen deuten sie auf einen offeneren, berechenbareren Markt hin und schärfen einige Fragen, die man klären sollte, bevor man Kapital bindet.

Ein Korridor für Finanzdienstleistungen ist geöffnet

Am 1. Januar 2026 ist das Berne Financial Services Agreement (BFSA) in Kraft getreten. Es ist ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zwischen Grossbritannien und der Schweiz und deckt Asset- und Wealth Management, Banken, Versicherungen, Finanzmarktinfrastrukturen und Wertpapierdienstleistungen ab. Statt Regeln zu harmonisieren, verfolgt es einen ergebnisorientierten Ansatz: Jede Seite anerkennt das Aufsichts- und Regulierungsregime der anderen als gleichwertig hoch.

In der Praxis können abgedeckte Firmen damit Kunden grenzüberschreitend mit weniger doppelter lokaler Bewilligung bedienen. Der wichtige Vorbehalt: Es gilt für professionelle und vermögende Kunden — nicht für das Retail-Publikum — und Firmen müssen die branchenspezifischen Anhänge erfüllen und ihre Aufsicht (FCA oder FINMA) informieren, bevor sie sich darauf stützen. Die ersten Meldungen gingen Anfang 2026 ein.

Für Firmen aus Finanzinfrastruktur, Wealth und Asset Management verschiebt das die Kosten-Nutzen-Rechnung einer Schweizer Präsenz. Tätigkeiten, die früher faktisch eine lokale Gesellschaft oder ein aufwändiges Bewilligungsverfahren erforderten, sind nun teils grenzüberschreitend erreichbar — was den finanziellen Business Case dafür, wie und ob man sich lokal niederlässt, wesentlich verändert.

Und ein umfassenderes Handelsabkommen ist unterwegs

Im Juli 2026 haben Grossbritannien und die Schweiz die Verhandlungen über ein erweitertes Freihandelsabkommen abgeschlossen — ein modernisiertes Abkommen, das erstmals Dienstleistungen und digitalen Handel umfassend abdeckt und die Übergangsregelung nach dem Brexit ablöst. Die britische Regierung schätzt, dass es langfristig zusätzliche britische Dienstleistungsexporte in die Schweiz in der Grössenordnung von 5,2 Milliarden Pfund pro Jahr freisetzen könnte.

Ein Realitätscheck: Das Abkommen ist abgeschlossen, aber noch nicht in Kraft. Die Unterzeichnung wird für später im Jahr 2026 erwartet, gefolgt von der üblichen innerstaatlichen Ratifizierung auf beiden Seiten. Die richtige Haltung heute ist daher, entlang der Stossrichtung zu planen — weniger Reibung bei Dienstleistungen, Digitalem und beruflicher Mobilität — statt eine sofortige Änderung anzunehmen.

Was sich nicht geändert hat — die zuerst zu klärenden Fragen

Ein freundlicherer Hintergrund ändert nichts an der praktischen Wirtschaftlichkeit eines Markteintritts in die Schweiz. Diese Punkte werden am häufigsten unterschätzt:

  • MWST. Die Schweiz ist nicht in der EU, und ihre Mehrwertsteuer ist eigenständig. Ein ausländischer Leistungserbringer muss sich für die Schweizer MWST registrieren, sobald sein weltweiter Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 pro Jahr erreicht — massgeblich ist der weltweite Umsatz, nicht nur der Schweizer Umsatz — und digitale B2C-Leistungen haben keine Schwelle (Registrierung ab dem ersten Franken). Die Registrierung ist innert 30 Tagen ab Entstehung der Steuerpflicht fällig, der Normalsatz beträgt 8,1 %.
  • Struktur und Betriebsstätte. Verkauf aus dem Ausland, ein lokaler Partner, eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft haben je unterschiedliche steuerliche, lohn- und betriebsstättenbezogene Folgen. Das BFSA mag den regulatorischen Druck zu einer lokalen Gesellschaft für einige Finanzfirmen mindern — die steuerliche und Betriebsstätten-Analyse muss dennoch gemacht werden.
  • Währung. Preise in Schweizer Franken bei einer Kostenbasis in einer anderen Währung erzeugen ein Margen-Exposure (z. B. GBP/CHF oder EUR/CHF), das explizit modelliert und nicht einfach wegangenommen werden sollte.
  • Personal und Lohn. Eine erste Anstellung in der Schweiz löst Sozialversicherungs-, Bewilligungs- und Lohnpflichten aus, die ungewohnt und alles andere als trivial sind — und oft früher im Plan anfallen, als Gründer erwarten.

Das Fazit

Die Abkommen von 2026 machen die Schweiz für Unternehmen zugänglicher — besonders in Finanzdienstleistungen und Fintech, wo das Berne Agreement eine Hürde direkt senkt. Doch «zugänglicher» ist nicht dasselbe wie «automatisch profitabel». Die Entscheidung hängt weiterhin davon ab, ob Ihre konkrete Chance die vollen Kosten des Markteintritts trägt und ob das gewählte Betriebsmodell zu den Zahlen passt. Genau diese Frage beantwortet eine fokussierte finanzielle Beurteilung.

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Dieser Artikel ist allgemeine, rein informative Kommentierung und stellt keine rechtliche, steuerliche oder regulatorische Beratung dar. Wo förmliche Gutachten erforderlich sind, werden sie von entsprechend qualifizierten Schweizer Beratern erbracht.